Honorar
Wir vergeben nur noch 60 min Termine (oder länger).
Gesetzlich versicherte Person:
Bei gesetzlich versicherten Personen können die ersten 30 min über die Verordnung vom Arzt als Doppelbehandlung durchgeführt und abgerechnet werden.
Die weiteren 30 min sind eine Selbstzahlerleistung, diese wird mit MT 1,8-facher Satz der GKV berechnet.
Privat versicherte Person:
Grundsätzlich wird der 1,8 fache Satz des verordneten Heilmittels berechnet (30 min Behandlungszeit).
Der Eigenanteil ergibt sich aus dem Verordneten Heilmittel des Arztes und aus Ihrem persönlichen Tarif.
Selbstzahler:
Bei Selbstzahlern werden die 60 min mit dem 1,8 fachen Satz MT-Doppelbehandlung berechnet.